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FG Niedersachsen 26.8.2009 3 K 62/07, IWB 5/2010 S. 157

FG Niedersachsen | Änderung eines deutschen Schenkungsteuerbescheids wegen Anrechnung ausländ. Schenkungsteuer

(1) Zur Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer kann ein deutscher Schenkungsteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert werden. (2) Ein ausländischer Schenkungsteuerbescheid ist kein Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 AO (EFG 2009 S. 196).

Hinweis:

Der Kl. hatte von seiner Mutter Geldbeträge zugewandt bekommen. Im Zeitpunkt der Schenkungen hatte die Mutter ihren Wohnsitz im Kanton Tessin (Schweiz). Unter Berücksichtigung von Vorschenkungen erteilte das FA im Jahr 1995 Schenkungsteuerbescheide für den Kl. Nachdem die Schenkerin verstorben war, erlangte die Finanzbehörde des Kantons Tessin von den Vorgängen Kenntnis und setzte im Jahr 2002 ebenfalls Schenkungsteuer fest. In 2004 beantragte der Kl., die in der Schweiz gezahlte Schenkungsteuer auf die deutsche Schenkungsteuer anzurechnen. Das FA lehnte die begehrte Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO un...