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StuB Nr. 5 vom Seite 193

Entschädigungszahlungen für vorzeitige Zinsanpassung beim Darlehensgeber und -nehmer

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Am hat U bei der Bank B einen am fälligen Kredit über 1 Mio € aufgenommen. Die jährlich nachschüssig zum 30.12. zu zahlenden Zinsen sind mit 6 % vereinbart und festgeschrieben. In 05 sinkt der Marktzins beträchtlich. B tritt wegen einer Zinsänderung an die Bank heran. Diese ist nur gegen eine gesonderte Entschädigung von 140.000 €, zahlbar am , bereit, den Zins mit Wirkung ab 06 auf 3 % zu senken. Der neue Zinssatz entspricht dem Marktzins für Darlehen fünfjähriger Restlaufzeit.

Die Parteien treffen eine entsprechende Änderungsvereinbarung. Am zahlt U die Entschädigung. Auf diesen Stichtag wird das „Altdarlehen” abgerechnet und auf ein „Neudarlehen” übertragen. In der Präambel zur Änderungsvereinbarung wird jedoch festgehalten: „Das Vertragsverhältnis wird in keiner Weise gelöst. Die bestehenden Sicherheiten gelten weiter. Der „Altvertrag” wird nur aus technischen Gründen abgerechnet und eine Übertragung in einen „Neuvertrag” vorgenommen.” In den Buchhaltungen von U und B wird das „Altdarlehen” zum ausgebucht und das „Neudarlehen” eingebucht.

II. Fragestellung

Ist die geleistete Entschäd...