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StuB Nr. 5 vom Seite 165

Doppelbilanzierung von Schulden?

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Die Aktivseite als Gegenpart

„Doppel”-Bilanzierung meint: Ein und derselbe Bilanzposten – sei es eine Kundenforderung oder eine Darlehensverpflichtung – wird bei zwei bilanzierenden Unternehmen angesetzt. Auf den ersten Blick wird man das nicht für möglich halten. Z. B. die Leasingbilanzierung: Entweder liegt ein operating lease vor (in Deutschland praktisch immer) mit Bilanzansatz beim Leasinggeber oder ein finance lease mit Ansatz beim Leasingnehmer. Ein kumulativer Ansatz des Leasingobjekts – Gebäude oder Flugzeuge – bei beiden Vertragsparteien würde kaum jemandem in den Sinn kommen. Dabei erscheint es doch sehr merkwürdig, wenn bei einer Fluggesellschaft im Anlagevermögen kein einziges Flugzeug auftaucht. Reformüberlegungen zur Leasingbilanzierung nach IFRS wollen dieses Problem durch eine Doppelbilanzierung von Flugzeugen etc. beim Leasinggeber und -nehmer lösen. Die Erfolgsaussichten erscheinen angesichts der lobbyistischen Durchschlagskraft der Leasingbranche als eher zweifelhaft, würde doch durch einen zwingenden Ansatz des geleasten Flugzeugs etc. beim Leasingnehmer das Verkaufsmodell ins Wanken geraten.

Ebenso wenig wird ein HGB- oder ...