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Körperschaftsteuer | Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren verfassungswidrig
Für alle noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen KSt-Veranlagungen, bei denen sich der Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren auswirkt, muss der Gesetzgeber zum 1.1.2011 eine Neuregelung schaffen, die gewährleistet, dass das im Zeitpunkt des Systemwechsels 2001 vorhandene und realisierbare KSt-Minderungspotenzial gleichheitsgerecht erhalten bleibt ().
Die Neuregelung ist erforderlich, weil der Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren (§ 36 Abs. 3 und 4 KStG i. d. F. Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000), bei dem die unterschiedlich mit KSt belasteten Teilbeträge des Eigenkapitals in mehreren Umrechnungsschritten zusammenfasst und umgliedert wurden, gegen den Gleichheitssatz des GG verstößt.
Hintergrund: Von 1977 b...