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StuB 5/2010 S. 208

Gesetzliche Kündigungsfrist verstößt gegen Europarecht

Das deutsche Kündigungsrecht verstößt gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot aus Altersgründen, soweit Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr für die Kündigungsfrist nicht angerechnet werden. Die Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist unangemessen, stellte der Gerichtshof fest. Auch die Charta der Grundrechte der EU, die seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon denselben rechtlichen Rang wie die EU-Verträge hat, verbietet Diskriminierungen wegen des Alters. Im Ausgangsfall hatte eine Angestellte geklagt, weil ihr bei Berücksichtigung der Beschäftigung vor dem 25. Lebensjahr eine viermonatige statt – wie vom Arbeitgeber ausgesprochen – eine einmonatige Kündigungsfrist zugestanden hätte. Die zum Zeitpunkt der Kündigung 28-jährige Klägerin hatte seit ihrem 18. Lebensjahr in dem Unternehmen gea...