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Versicherungsteuer | Schadenszahlungen des Versicherungsnehmers kein Versicherungsentgelt
Nach dem sind Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, kein Versicherungsentgelt i. S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG.