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Umsatzsteuer | Vermietung eines Seniorenpflegeheims
Dient die Überlassung von Mobiliar nur dazu, die vertragsgemäße Nutzung eines als Seniorenpflegeheim steuerfrei vermieteten Gebäudes unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, stellt sie nach dem eine – ebenfalls steuerfreie – Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung dar. Unerheblich ist, ob die Überlassung des Mobiliars unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer der Einrichtungsgegenstände einerseits und der Dauer des Mietvertrags andererseits als eine Lieferung i. S. von § 3 Abs. 1 UStG beurteilt werden könnte.