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Lohnsteuer | Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber
Die zur Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche Stellung genommen. Dabei stellt die OFD u. a. klar, dass Abgabeort i. S. des § 8 Abs. 3 EStG nicht der Ort des Lohnzuflusses (= Ort, an dem dem Arbeitnehmer die Verfügungsmacht an dem Kraftfahrzeug verschafft wird) ist, sondern beispielsweise der Sitz des Unternehmens, wenn dort zentral darüber entschieden wird, welche Rabatte für welche Produkte gewährt werden, oder der Ort, an dem die organisatorischen Vorkehrungen für die Rabattgewährung getroffen werden. Der Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG umfasst neben der gesetzlichen Umsatzsteuer auch alle weiteren Preisbestandteile wie bei Neufahrzeuge [i]BMF, Schreiben v. 30. 1. 1996, BStBl 1996 I S. 114; v. 18. 12. 2009, BStBl 2010 I S. 20n, z. B. ...BStBl 2007 II S. 309BStBl 2007 I S. 464