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BFH 26.11.2009 III R 67/07, NWB 10/2010 S. 731

Einkommensteuer | Keine erneute Entscheidung wegen Antragsberechtigung des Kindes

Auch wenn ein Kind nach § 67 Satz 2 zweite Alternative EStG berechtigt ist, das Kindergeld selbst zu beantragen, kann es nach dem mit einem Antrag auf Kindergeld keine erneute Entscheidung über den vom Kindergeldberechtigten geltend gemachten, bestandskräftig abgelehnten Kindergeldanspruch erreichen.

Anmerkung:

Den Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern, also nicht diejenigen, denen das Kindergeld eigentlich zugute kommen soll, die Kinder. Aber der Gesetzgeber hat auch an den Ausnahmefall gedacht und deshalb den Kindern sowohl das Recht zugestanden, Kindergeld zu beantragen (§ 67 EStG), als auch die Auszahlung des Kindergelds an sich selbst zu verlangen (§ 74 EStG). Offenbar nicht daran gedacht hat er, dass das Kind gegen eine nachlässige Geltendmachung des Kindergeldanspruchs du...