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NWB Nr. 10 vom Seite 772

Ein gefährlicher Irrtum bei Pensionszusagen – Ein update

Reaktionen der Finanzverwaltung

Dr. Bernhard Janssen

[i]Janssen, NWB 11/2009 S. 796Bei den Versicherungen gibt es derzeit noch das sehr verbreitete Modell, eine Pensionszusage aus der Bilanz zu entfernen, indem sie in einen past und einen future service aufgeteilt wird und der past service in einen Pensionsfonds, der future service aber in eine Unterstützungskasse „übertragen” wird. Dieses Modell birgt – wie schon in NWB 11/2009 gewarnt – steuerliche Risiken, die sich nun in Form erster Erlasse durch die Finanzverwaltung zu realisieren beginnen.

I. Darstellung des Modells

[i]Übertragung auf PensionsfondsAus vielen Gründen sind Unternehmen daran interessiert, Pensionszusagen zu beenden oder zumindest aus der Bilanz zu entfernen. Ein steuerlich neutraler anerkannter Weg ist die Übertragung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds (vgl. § 3 Nr. 66 EStG und § 4e Abs. 3 EStG). Dieser Weg hat allerdings zwei Nachteile: Er ist sehr teuer und zudem erkennt die Finanzverwaltung diesen Weg nur für den past service (erdienten Teil) an (vgl. BStBl 2006 I S. 709). [i]Übertragung auf UnterstützungskasseVersicherungen empfehlen daher gerne, den future service (nicht erdienten Teil) in eine Unterstützungskasse zu „übertragen”. Für eine solche „Übertragung” gibt es allerdings keine ge...