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Irritationen um das Wahlrecht auf Sofortabschreibung
Neuregelung des Abzugs durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
[i]Hörster, Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums, NWB 1/2010 S. 20; Siegle, Abschreibungsmöglichkeiten beim beweglichen Anlagevermögen, NWB 23/2009 S. 1762 und NWB 24/2009 S. 1854Als Teil des Sofortprogramms krisenentschärfender Maßnahmen sah der Koalitionsvertrag u. a. auch die Einführung eines Wahlrechts vor, „die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro € anzuwenden” (Koalitionsvertrag v. S. 12). Diese Vorgabe wurde durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. (BGBl 2009 I S. 3950) mit einer Neufassung des § 6 Abs. 2 und 2a EStG umgesetzt. Nach der Begründung zum Gesetzentwurf belasten diese Änderungen die öffentlichen Haushalte mit Mindereinnahmen von 400 Mio. € (BT-Drucks. 17/15 S. 14 „volle Jahreswirkung”). Der Frage, ob diese Umsetzung den gesetzgeberischen Absichten entspricht, soll im Folgenden nachgegangen werden.
I. Rechtsentwicklung zur Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter bei Gewinn- und Überschussermittlung
1. Alte Regelung bis 2009
[i]Vom Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Abschreibung über die NutzungsdauerMit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 waren geringwertige Wirtschaftsgüter seit 2008 sofort abzuschreiben, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € nicht überstiegen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder ...