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Aufteilung von Abfindungszahlungen zur Steuerersparnis
Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusszeitpunkts ist zulässig
Der BFH hat entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zufluss einer Abfindung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Weise steuerwirksam gestalten können, dass sie die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausschieben.
Sachverhalt
Im Streitfall vereinbarten Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zeitpunkt der Fälligkeit einer (Teil-)Abfindungsleistung für das Ausscheiden des Arbeitnehmers zunächst in einer Betriebsvereinbarung auf einen Tag im November 2000. Die Vertragsparteien verschoben jedoch vor diesem Fälligkeitszeitpunkt im Interesse einer für den Arbeitnehmer günstigeren steuerlichen Gestaltung den Eintritt der Fälligkeit einvernehmlich auf den Januar des Folgejahres 2001. Entsprechend wurde ein Teil der Abfindung im Jahr 2000 und der andere Teil erst im Jahr 2001 ausgezahlt. Damit entschied der BFH die Hauptsache entsprechend der Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz (Beschluss v. - XI B 82/04).
Wirtschaftliche Verfügbarkeit entscheidend
Eine gezahlte Abfindung unterliegt als Teil der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in dem Kalenderjahr der Einkommensteuer, in dem die Einnahmen dem Steuerpflichtigen ge...