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BBK Nr. 5 vom Seite 225

Urlaubsrückstellungen (nicht nur) bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bilanzsteuerrecht

Rüdiger Happe

Die Berechnung von Rückstellungen für rückständigen Urlaub in der Steuerbilanz ist immer wieder Gegenstand der Finanzrechtsprechung. Kürzlich beschäftigte sich das FG Berlin-Brandenburg mit den Urlaubsrückstellungen bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr. Der Beitrag zeigt anhand verschiedener Fallgestaltungen, was zu beachten ist.

I. Einführung

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers ist entweder im Arbeits- oder im Tarifvertrag geregelt. [i]BUrlG, NWB AAAAB-27107 Bestehen keine Einzelregelungen, gelten die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) .

Regelmäßig besteht der Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr. In vielen Fällen kann der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub im abgelaufenen Kalenderjahr nicht oder nicht in voller Höhe nehmen, so dass ein Urlaubsvortrag oder eine Auszahlung in Betracht kommt.

Ob diese Möglichkeit zugelassen wird, hängt in erster Linie von den arbeitsvertraglichen Regelungen ab. Soweit solche nicht [i]Übertragung von Rest-urlaub nur begrenzt möglichexistieren, ist nach den Vorschriften des BUrlG eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr nur zulässig, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen.

Wird hierüber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Regelung ...