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Sozialrecht | Sozialversicherungspflicht für „versteckte” Lohnanteile
Der Zuschuss des Arbeitgebers zur doppelten Haushaltsführung anstelle von Gehalt verringert für die Angestellten, bei denen er wegen einer zweiten Wohnung in Betracht kommt, nicht den der Sozialversicherung unterliegenden Bruttolohn. Im Streitfall hatte ein Steuerberater seiner Angestellten über zwei Jahre einen Bruttolohn von knapp 500 € sowie einen steuerfreien Zuschuss für doppelte Haushaltsführung von 700 € pro Monat gezahlt. Der Zuschuss für doppelte Haushaltsführung musste zwar nicht versteuert werden, doch waren für den Lohnbestandteil Beiträge nachzuzahlen. Denn, so das Gericht, es sei offensichtlich, dass es sich um keinen für eine Vollzeitkraft adäquaten Lohn gehandelt habe. Die Fachangestellte hatte bereits im ersten Monat ihrer Tätigkeit 1.100 € (brutto) und später zunächst – o...