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BFH 26.11.2009 III R 87/07, NWB 9/2010 S. 643

Einkommensteuer | Zeitliche Begrenzung eines Kindergeld-Aufhebungsbescheids

Ein Bescheid, mit dem die Festsetzung von Kindergeld mit Wirkung vom 1. 1. eines früheren Jahres unter Hinweis auf § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben wird, weil die Einkünfte und Bezüge des Kindes in diesem Jahr den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten hätten, ist nach dem aus Empfängersicht dahin auszulegen, dass nur für dieses Jahr eine Verwaltungsentscheidung getroffen werden soll, nicht aber für den nachfolgenden Zeitraum bis zur Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids.