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Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar
Die Vernichtung von Körperschaftsteuerminderungspotenzial durch Umgliederung des EK 45 in EK 40 zum verstößt gegen den Gleichheitssatz.
Mit Beschluss v. - 1 BvR 2192/05 hat das BVerfG die Übergangsregelung vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren insoweit für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt, als es bei – nicht selten auftretenden – besonderen Konstellationen zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial gekommen ist, der bei einer anderen Ausgestaltung der Übergangsregelung ohne Beeinträchtigung der gesetzgeberischen Ziele hätte vermieden werden können.
Es geht um die Fälle, in denen vor dem Systemwechsel, den das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) v. , BGBl 2000 I S. 1433, herbeigefügt hat, noch mit 45 % Körperschaftsteuer belastetes verwendbares Eigenkapital i. S. des § 30 Abs. 1 Nr. 1 KStG 1999 (EK 45) vorhanden war. Die Anwendungsregelung in § 54 Abs. 11 KStG 1999 sah vor dem Systemwechsel ursprünglich vor, dass nach Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 45 % auf 40 % das EK 45, soweit es nicht zwischenzeitlich ausgeschüttet worden ist, zum Schluss des letzten vor dem abgelaufenen Wirtschaftsjahres zu 27/22 dem mit 40 % vorbelasteten verwendbaren Eigenkap... / / / / /