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Abgabenordnung | Verlängerung der Dreitagesfrist bei der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO)
Der IX. Senat des BFH hatte mit Beschl. v. - IX R 68/98 (BStBl 2003 II S. 2) dem GrS des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Verlängert sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag? Der IX. Senat bejahte diese Rechtsfrage. Das BMF war dem Verfahren vor dem GrS beigetreten und hat sich der Auffassung des vorlegenden Senats angeschlossen. Nunmehr haben alle betroffenen Senate der Auffassung des IX. Senats zugestimmt. Der Vorlagebeschl. an den GrS v. - IX R 68/98 (BStBl 2003 II S. 2) wird gem. aufgehoben.