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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 102

Stiftungen & Erbschaft- und Schenkungsteuer

Besteuerungstatbestände und Besonderheiten bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen

von Annette Höne, Münster

Die Gründung von Stiftungen hat in den vergangenen Jahren beachtlich zugenommen. Der Gedanke privaten Stiftens und die Tätigkeit der Stiftungen sowie das bürgerschaftliche Engagement gewinnen somit offensichtlich immer mehr an Bedeutung. Damit konform gehen die Verbesserungen der steuerlichen Verhältnisse im gemeinnützigen Sektor. So erfolgten im Jahre 2000 und 2007 Reformierungen von erheblicher Auswirkung. Jedoch nur gemeinnützige Stiftungen (und Vereine) kommen grds. in den Genuss von vollständigen Steuerbefreiungen. Aber auch für die übrigen Stiftungen greifen je nach Gestaltung zahlreiche begünstigende Regelungen. Daher sollten bei der Gründung einer Stiftung, ggf. bei deren Auflösung oder auch Zustiftungen sämtliche Aspekte berücksichtigt werden. Steuerlich sind dieses keinesfalls nur solche ertragsteuerlicher sondern vielfach auch erbschaft- und schenkungsteuerlicher Art. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich insbesondere mit den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regelungen bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen im Zusammenhang mit Stiftungen und weisen dabei auf Steuerbefreiungs- bzw. Begünstigungstatbestände hin. Der Beitrag ...