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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 23 | Kinderbetreuung: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung ab 2006

Die Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab 2006 steht beim BFH auf dem Prüfstand. Das oberste deutsche Steuergericht muss entscheiden, ob die Regeln ab 2006 bei der klassischen Alleinverdiener-Ehe, also bei nur einem erwerbstätigen Ehegatten, verfassungsgemäß sind.

Blicken wir mal fünf Jahre zurück: Eine der ersten Gesetzänderungen, die die damals frisch gewählte schwarz-rote Bundesregierung im Jahr 2006 auf den Weg brachte, war die Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Je nach Lebenssituation der zusammenlebenden Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils sind danach Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung: Die Kosten für die Kinderbetreuung sind erwerbsbedingt. Bei privater Veranlassung werden die Betreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt. Anerkannt werden jeweils zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr.

Von der Neuregelung beim Abzug erwerbsbedingter Betreuungskosten profitieren erwerbstätige Alleinerziehende und zusamme...