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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 11-12 | Altersvorsorge: BFH bejaht Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes

Der BFH hat aktuell die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen sowie die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2005 bejaht.

Track 11 | Wichtige Entscheidungen zum Alterseinkünftegesetz

Auf der Münchener Pressekonferenz wurden wichtige Entscheidungen zum Alterseinkünftegesetz verkündet. Leider haben sich die Hoffnungen vieler Steuerzahler jedoch nicht erfüllt. Der BFH hält die Regelungen für verfassungsgemäß. Das gilt sowohl für die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch für den beschränkten Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Den Grundfreibetrag hält der BFH ebenfalls – zumindest für das Jahr 2005 – für verfassungsgemäß.

Hintergrund ist die Neuausrichtung durch das Alterseinkünftegesetz. Der Gesetzgeber beurteilt ab dem Jahre 2005 – abweichend von der bis dahin geltenden Rechtslage – die auf den Altersvorsorgeaufwendungen beruhenden Renten als steuerbare Einnahmen. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge sind daher nach Auffassung des BFH begrifflich zwar eigentlich Erwerbsauf...