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BFH  - X R 1/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 52 Abs 1, EStDV § 55 Abs 2

Rechtsfrage

Sind im Jahr 2005 (Streitjahr) erhaltene Nachzahlungen einer Erwerbsunfähigkeitsrente für Zeiträume bis zum nach den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes mit dem Besteuerungsanteil von 50 % oder nach der bis zum geltenden Rechtslage nur mit einem Ertragsanteil von 4 % zu erfassen, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung der Rente so rechtzeitig beantragt hat, dass sie bis Ende 2004 hätte erfolgen müssen?

Erwerbsunfähigkeitsrente; Nachzahlung; Rentenbesteuerung

Fundstelle(n):
LAAAD-37951

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