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Schweiz und Frankreich haben offene Steuerfragen geklärt (EFD)
Die Schweiz und Frankreich haben die Auslegung des neu ausgehandelten DBA verbindlich vereinbart. Zudem hielten die beiden Staaten fest, dass die aus der Genfer HSBC-Filiale entwendeten Daten nicht für ein Amtshilfegesuch Frankreichs verwendet werden.
Durch diese für beide Staaten bindende Vereinbarung steht aus Sicht des EFD einer raschen Genehmigung des revidierten DBA durch das Parlament nichts mehr im Weg. Bundesrat Hans-Rudolf Merz und der französische Budgetminister Eric Woerth hatten am in Davos am Rande des Weltwirtschaftsforums (WEF) die Meinungsverschiedenheiten in Steuerfragen zwischen den beiden Ländern ausgeräumt. Diese betrafen zum einen die Verwendung der in Genf gestohlenen Bankdaten und anderseits die Interpretation des am zwischen der Schweiz und Frankreich unterzeichneten neuen DBA. In einem Telefongespräch am gestrigen Donnerstag bekräftigten die beiden Minister diese Einigung.
In dem Briefwechsel – abgeschlossen zwischen den zuständigen schweizerischen und französischen Steuerbehörden – wird nun namentlich Folgendes präzisiert: „Wenn ein Staat vom anderen Amtshilfe für Bankinformationen verlangt und den Namen der Bank des betroffenen Steuerpfl...