Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuerungen im italienischen Steuerrecht 2010
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 131Nachdem die im Drei-Jahres-Programm 2010–2013 geplanten Maßnahmen konjunkturpolitischer Art und jene zur Bekämpfung der Steuerparadiese bereits im Laufe des Jahres 2009 erlassen wurden, beschränkt sich das Haushaltsgesetz für 2010 (Legge finanziaria, Nr. 191 v. ) auf weniger bedeutende Maßnahmen. Mit einem anderen Gesetz (Nr. 194 v. ) wurden hingegen eine Reihe von steuerlich relevanten Fristen verlängert, die im Dezember 2009 ausgelaufen wären. Darunter fällt vor allem die Verlängerung der Fristen bis zum für die Inanspruchnahme des sog. scudo fiscale.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in IWB 4/2010 S. 131.
I. Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
[i]Möglichkeit zur Aufwertung von Grundstücken und BeteiligungenWie bereits in der Vergangenheit eröffnet das Haushaltsgesetz für 2010 den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, Grundstücke (landwirtschaftliche oder auch Baugrundstücke) und Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften aufzuwerten, bei Zahlung einer Ersatzsteuer von 4 % auf den aufgewerteten Betrag für Grundstücke und 4 % bzw. 2 % auf den aufgewerteten Betrag der Beteiligungen. Die Grundstücke und Beteiligungen müssen zum gehalten worden sein.