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Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe
Im Hinblick auf das NWB BAAAD-25939 (Kurzinfo StuB 2009 S. 587) zur ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft von einem Handelsgeschäft wird an der bisherigen Rechtsauffassung in R 15 Abs. 5 und 6 EStR nicht mehr festgehalten. Nach den Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe über den entschiedenen Einzelfall hinaus nunmehr das Folgende:
1. Begriffsdefinitionen
1.1 Eigene Erzeugnisse
Eigene Erzeugnisse sind alle land- und forstwirtschaftlichen Urprodukte, die im Rahmen des Erzeugungsprozesses im eigenen Betrieb gewonnen werden. Hierzu gehören auch zugekaufte Waren, die als Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe im Erzeugungsprozess des Hauptbetr...