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BFH 16.12.2009 I R 102/08, StuB 4/2010 S. 156

Kein Rückstellungsverbot bei „angeschafften” Drohverlustrückstellungen

Betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten (hier: für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs gegen Schuldfreistellung übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (Bezug: § 5 Abs. 4a, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997; § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Praxishinweise

Der Grundsatz der erfolgsneutralen Behandlung von Anschaffungsvorgängen gebietet es, auch steuerrechtlich nicht bilanzierte Verbindlichkeiten den Anschaffungskosten...