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NWB BB 3/2010 S. 73

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bei Insolvenzreife

Wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH noch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung leistet, ist diese Zahlung nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers vereinbar ( NWB XAAAD-25855). Sie führt also zur Erstattungspflicht des Geschäftsführers gem. § 64 Satz 1 und 2 GmbHG. Hinweis: Hingegen wird die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge als sorgfaltsgemäß angesehen.