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Steuerlicher Veräußerungsfreibetrag nur einmal im Leben
Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen veräußert, so kann der hierbei entstehende steuerliche Veräußerungsgewinn in Höhe eines Freibetrags von bis zu 45.000 € gem. § 16 Abs. 4 EStG von der Einkommensteuer befreit werden. Voraussetzung ist hierfür, dass der Antragsteller das 55. Lebensjahr vollendet oder den Betrieb wegen dauernder Betriebsunfähigkeit aufgegeben hat. Der BFH stellte mit NWB OAAAD-29328 klar, dass dieser Freibetrag nur einmal im Leben gewährt wird, also personenbezogen ist. Daher kann dieser Freibetrag nicht für sämtliche Einkommensarten einzeln, sondern nur einmal einkommensübergreifend geltend gemacht werden. In dem entschiedenen Fall hatte das Finanzamt diesen Freibetrag ohne Antrag des Unternehmers gewährt. Da der entsprechende Einkommenste...