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NWB-BB Nr. 3 vom Seite 91

Bankauskünfte nutzen und richtig deuten

So bekommen Ihre Mandanten wertvolle Hinweise zur Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden

von Dipl.-Betriebsw. Walter Dinger, Solingen

Mit einer Bankauskunft werden von Banken und Sparkassen in einem standardisierten Verfahren Aussagen zur Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Kunden getätigt. Zwar enthält eine Bankauskunft keine Zahlen oder konkreten Informationen zu Kontoständen oder Krediten. Dennoch ist sie für Ihre Mandanten eine gute Möglichkeit, sich über die grundlegende Situation eines potenziellen oder aktuellen Geschäftspartners zu informieren. Eine verlässliche Bewertung des Kunden ist aber nur möglich, wenn Sie und Ihre Mandanten wissen, was die standardisierten Formulierungen der Institute bedeuten. Denn nicht jede Aussage lässt unmittelbar eine Bewertung zu. Wie diese Aussagen gedeutet werden können und welche Voraussetzungen darüber hinaus für die Erteilung einer Bankauskunft erfüllt sein müssen, lesen Sie im folgenden Beitrag.

I. Hintergründe zur Bankauskunft

Bankauskünfte enthalten lediglich allgemeine Aussagen zur Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit oder zu wirtschaftlichen Verhältnissen eines Kunden. Betragsmäßige Angaben, also z. B. Kontostände oder die Höhe von gewährten oder laufenden Krediten, werden nicht gemacht. Darüber hinaus erhalten Bankauskünfte ...