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BSG 27.01.2010 B 12 KR 28/08 R, NWB 8/2010 S. 578

Sozialrecht | Einmalige Kapitalabfindung von privaten Versicherungen beitragspflichtig

Die Kapitalzahlung aus einer privaten Rentenversicherung kann bei einem in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Der Kläger ist bei der beklagten Krankenkasse freiwillig versichertes Mitglied. 1993 schloss er einen privaten Rentenversicherungsvertrag ab, womit er einen Anspruch auf eine lebenslange jährliche Altersrente in Höhe von etwa 1.500 DM ab erwarb. Im Todesfall bestand ein Anspruch auf Rentenzahlung für zehn Jahre fort. Nach dem Vertrag konnte der Kläger eine Abfindung der Rente durch eine einmalige Kapitalzahlung beantragen; davon machte er Gebrauch. Infolgedessen erhob die Krankenversicherung Beiträge unter Berücksichtigung auch dieser Kapitalzahlungen – zu Recht, wie das Gericht entschie... /