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Die neue Grunderwerbsteuerbefreiung für Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 582Mit dem neu eingefügten § 6a GrEStG geht der Gesetzgeber auf die langjährigen Forderungen ein, Umstrukturierungen innerhalb einer Unternehmensgruppe grunderwerbsteuerlich zu privilegieren, damit die Grunderwerbsteuer solche Vorgänge nicht behindert. Allerdings bleibt die nun geschaffene Begünstigung weit hinter den Erwartungen an eine wirkliche „Konzernklausel” zurück; zudem ist die Praxistauglichkeit der Norm durch zahlreiche Zweifelsfragen belastet.
[i]Grundstückskaufverträge zwischen Gesellschaften desselben Konzerns nicht begünstigt Beschränkter Anwendungsbereich: Erfasst werden lediglich der Übergang des Eigentums bzw. der Verwertungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 GrEStG) sowie grunderwerbsteuerlich relevante Änderungen der Beteiligungsverhältnisse nach § 1 Abs. 2a, 3 GrEStG, die aufgrund bestimmter Umwandlungen eintreten. Damit werden insbesondere Grundstückskaufverträge zwischen Gesellschaften desselben Konzerns nicht begünstigt. Da sich das gleiche zivilrechtliche und wirtschaftliche Ergebnis in vielen Fällen aufgrund einer Abspaltung des Grundstücks erreichen lässt, bedeutet dies häufig nur, dass der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen eine rechtlich komplexere Transaktion zumutet, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
[i]Vorbehaltens-/Nachbehaltensfrist; 95%ige Beteiligung Eigener Konzernbegriff: Ferner begründet der Gesetz...