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Sozialversicherung: Voraussetzungen einer Beitragsbefreiung bei Belegschaftsrabatten
Mit dem Schreiben vom hatte die Finanzverwaltung zur Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils bei verbilligtem Erwerb eines Kfz durch Arbeitnehmer in der Automobilbranche nach § 8 Abs. 3 EStG Stellung bezogen . Der unter Berücksichtigung der in diesem BMF-Schreiben dargestellten Vereinfachungsregeln berechnete [i]Geldwerter Vorteil unterliegt auch Sozialversicherungspflichtlohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil unterliegt grundsätzlich auch der Sozialversicherungspflicht.
Unter den folgenden Voraussetzungen allerdings können Belegschaftsrabatte sozialversicherungsfrei abgerechnet werden:
[i]Größere Zahl von FällenDer Arbeitgeber gewährt den Belegschaftsrabatt in einer größeren Zahl von Fällen (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und
[i]Höchstens 1.000 € pro Jahrdie Summe der gewährten Vorteile pro Arbeitnehmer und Jahr beträgt insgesamt nicht mehr als 1.000 € (§ 40 Abs. 1 Satz 3 EStG) und
[i]FA stimmt Antrag zudas Finanzamt hat dem Antrag de...