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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 1

Bebaute (Betriebs-)Grundstücke im neuen Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht

Jörg Ramb

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-37397 Grundstücke sind dem Ertragssteuerrecht folgend (auch anteilig) dem Grund- oder Betriebsvermögen zuzurechnen. Die neuen erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen, insbesondere nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c, § 13c sowie §§ 13a, 13b ErbStG sind dabei ggf. auch partiell zu beachten.


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Einkommensteuer
Bewertungs-/Besteuerungsebene
I. Grundstücke von natürlichen   Personen
  • prüfen, ob ertragsteuerliches Privat- oder Betriebsvermögen
  • dem Grund- oder Betriebsvermögen zuordnen
  • Betriebsvermögen:
    • Betriebsgrundstück; grds. im Betriebsvermögenswert abgegolten
    • wenn vereinfachtes Ertragswertverfahren:
      § 200 Abs. 2 und 4 BewG beachten
    • ggf. Ansatz im Mindestwert
II. Grundstücke von gewerblich tätigen Personengesellschaften
  • prüfen, ob Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögen
  • prüfen, ob ertragsteuerliches Privat- oder Betriebsvermögen
  • Gesamthandsvermögen:
    • Betriebsgrundstück; grds. im Betriebsvermögenswert der Personengesellschaft abgegolten
    • wenn vereinfachtes Ertr...