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Bebaute (Betriebs-)Grundstücke im neuen Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-37397 Grundstücke sind dem Ertragssteuerrecht folgend (auch anteilig) dem Grund- oder Betriebsvermögen zuzurechnen. Die neuen erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen, insbesondere nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c, § 13c sowie §§ 13a, 13b ErbStG sind dabei ggf. auch partiell zu beachten.
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Einkommensteuer |
Bewertungs-/Besteuerungsebene |
I.
Grundstücke von
natürlichen Personen |
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II.
Grundstücke von gewerblich tätigen Personengesellschaften
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