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BFH 16.12.2009 I R 43/08, NWB 7/2010 S. 483

Körperschaftsteuer | Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern

Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr. 2 zweiter Halbsatz KStG 1996 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 am steuerwirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist nach dem die daraus resultierende Gewinnerhöhung nicht steuerrechtlich zu neutralisieren.

Anmerkung:

Es leuchtet ohne Weiteres ein, dass eine überhöhte Steuer-Zinsrückstellung, die im Jahr der Bildung noch einkünftemindernd wirkte, im Jahr der Auflösung das steuerliche Ergebnis der Kapitalgesellschaft ungeachtet des zwischenzeitlich eingeführten Abzugsverbots nach § 10 Nr. 2 KStG erhöht.