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FinMin Schleswig-Holstein 1.2.2010 VI 353 - S 3840-008, NWB 7/2010 S. 485

Erbschaftsteuer | Änderung des Steuerbescheids bei Änderung der Steuerfestsetzung für einbezogenen Vorerwerb

Nach § 14 Abs. 1 ErbStG sind mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile bei der Besteuerung des aktuellen Letzterwerbs unter Anrechnung der Steuer für den Vorerwerb zusammenzurechnen. Bei Letzterwerben, für die die Steuer nach dem entstanden ist oder entsteht, stellt § 14 Abs. 2 ErbStG n. F. klar, dass im Fall einer Aufhebung oder Änderung des Schenkungsteuerbescheids für einen Vorerwerb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch der Steuerbescheid für den Letzterwerb nach dieser Vorschrift zu ändern ist. Ist die Steuer für den Letzterwerb vor dem entstanden und wird der Schenkungsteuerbescheid für den Vorerwerb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert, ist laut der Steuerbescheid für den Letzterwerb ebenfalls nach dieser Vorschrift zu ändern. Die Aufhebung oder Änderung des Schenkungsteue...