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IWB Nr. 3 vom Seite 78

Deutsche Funktionsverlagerung im Lichte des Veritas-Urteils in den USA

StB Dr. Axel Nientimp und StB Dr. Achim Roeder sind Partner der Service Line Transfer Pricing von Deloitte in Düsseldorf

Nach wie vor stellen Verrechnungspreisfragen im Zusammenhang mit immateriellen Wirtschaftsgütern wohl den Bereich mit den höchsten Anpassungsbeträgen in Betriebsprüfungen dar. Dies gilt auch international und zeigt sich insbesondere in den Fällen, die ausländischen Finanzgerichten vorgelegt werden. So erging im Dezember 2009 in den USA ein Urteil im Fall der Veritas Software Corp., bei dem eine Verrechnungspreisanpassung von mehr als 1,6 Mrd. USD streitig war. [i] www.ustaxcourt.gov/InOpHistoric/Veritas.TC.WPD.pdf Zwar liegt solchen Urteilen letztlich ausländisches Steuerrecht zugrunde, allerdings ergeben sich häufig interessante Einsichten, wie ein Finanzgericht bestimmte ökonomische Aspekte des Fremdvergleichs würdigt, die durchaus auch über den konkreten Rechtskreis hinaus von Bedeutung sein können. Im Folgenden sollen einige Aspekte des Veritas-Falles im Hinblick auf die deutschen Vorschriften zur Funktionsverlagerung besprochen werden.

[i]Verträge zwischen amerikanischem Unternehmen und europäischem StrategieführerIm November 1999 schlossen der amerikanische Steuerpflichtige und ein nahestehendes irisches Unternehmen eine Reihe von Verträgen, die den irischen Steuerpflichtigen in die Lage versetzen sollten, künftig als europäis...