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Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit
Methodenwechsel für belgische Betriebsstätteneinkünfte eines inländischen Stammhauses ohne sog. Motivtest
[i]BFH, Urteil v. 21.10.2009 - I R 114/08 NWB AAAAD-35185 Der festgestellt, dass § 20 Abs. 2, 3 AStG i. d. F. des Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes v. (StMBG) durch den statischen Rechtsgrundverweis auf die §§ 7 ff. AStG gegen die Niederlassungsfreiheit aus Art. 43 EG (Nomenklatur nach dem Vertrag von Lissabon jetzt Art. 49 AEUV) verstößt. Zur Begründung führt der BFH unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (, Cadbury Schweppes NWB NAAAC-09456) aus, dass die tatbestandliche Anknüpfung des § 20 Abs. 2, 3 AStG (StMBG) an die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG mit der Rechtsfolge eines Wechsels von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode für ausländische Betriebsstätteneinkünfte ohne Exkulpationsmöglichkeit für das Vorliegen einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der ausländischen Betriebsstätte eine grenzüberschreitende Niederlassung des inländischen Steuerpflichtigen im EU-Raum unverhältnismäßig erschwert.
I. Verfahren
1. Sachverhalt
[i]Aufgabe der belgischen C. V. war insbesondere die Verwaltung von Kapitalanlagen für eine UnternehmensgruppeDie (Revisions-) Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft belgischen Rechts (C. V.). Gesellschafter der C. V. waren ...