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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Das BMF hat die letzte Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom bekannt gegeben ( IV A 3 – S 0062/08/10007-07 NWB XAAAD-34807). Das BMF-Schreiben enthält u. a. Änderungen zu
den Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter (§ 34 AO),
den Besteuerungsgrundsätzen (§ 85 AO),
der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (§ 122 AO),
der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts (§ 124 AO),
der Aufhebung und Änderung von Bescheiden bei vorläufiger Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 2 AO),
der Anwendung des § 173 AO in Feststellungsfällen und
der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO).