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Slowenien | Novelliertes Gesetz für die Tonnagesteuer
Mit Gesetz vom 19.11.2009 (s. Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 97/2009) wurde das Gesetz über die Tonnagesteuer mit Änderungen und Ergänzungen neu veröffentlicht. Die Tonnagesteuer bietet eine alternative Wahlmöglichkeit für die Entrichtung der Körperschaftsteuer für in Slowenien und im EU-Raum registrierte slowenische juristische Personen, die als Schiffsunternehmen im internationalen Seeverkehr tätig sind. Dazu sind vorgeschriebene Kriterien zu erfüllen, so kann die Tonnagesteuer beispielsweise nicht für Fischereischiffe angewandt werden. Die Steuerbasis, auf die der gesetzliche Körperschaftsteuersatz anzuwenden ist, wird pro Schiff ab 100 Bruttotonnen in Eigentum, Miete oder Pacht wie folgt berechnet: je Einsatztag eines Schiffes für die ersten 1.000 Nettotonnen 0,90 € je 100 Netto...