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NWB 6/2010 S. 410

Sozialrecht | Onlineverfahren bei der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse bietet abgabepflichtigen Unternehmern seit Kurzem die Möglichkeit, ihre Meldung der Künstlersozialabgabe in einem elektronischen Formularcenter online zu erstellen. [i]www.kuenstlersozialkasse.deDie Vordrucke können digital signiert und versendet werden. Alternativ ist das Ausfüllen am PC und die anschließende Versendung per Post möglich.

Anmerkung:

Die Jahresmeldung ist jeweils bis zum 31. März an die Künstlersozialkasse zu übermitteln. Die Künstlersozialabgabe stellt den „Quasi-Arbeitgeberanteil” dar, der von Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (z. B. Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen).