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Mietrecht | Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Nichten und Neffen
Der BGH hat die Rechte des Vermieters zur Eigenbedarfskündigung ausgeweitet. Dem Mieter darf wegen Eigenbedarfs nun auch gekündigt werden, wenn der Neffe oder die Nichte des Vermieters dort einziehen soll. Der Kreis der Familienangehörigen i. S. des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wurde vom Gericht um diese Verwandten erweitert. Im Streitfall zog die 85-jährige Klägerin aus ihrer Eigentumswohnung aus und bezog Räume in einer Seniorenresidenz. Sie vermietete ihre Wohnung fremd, übertrug aber nach drei Jahren das Eigentum an der Wohnung im Wege vorweggenommener Erbfolge auf ihre Nichte. Sie behielt sich einen Nießbrauch vor. Außerdem ist die Nichte verpflichtet, auf Lebenszeit den Haushalt in der Seniorenresidenz zu versorgen und die häusliche Grundpflege der Tante zu übernehmen. Die Kündigung des Mietverhältnisses wegen ...