Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wettbewerbsrecht | Externe Beschäftigung freier Kanzleimitarbeiter
Es ist wettbewerbsrechtlich zulässig, bundesweit Stellenanzeigen zu schalten und Buchführungshelfern eine selbständige Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei einer Steuerberatungsgesellschaft anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn die Mitarbeiter nicht am Ort der beruflichen Niederlassung oder im Nahbereich der bei der Steuerberatungsgesellschaft beschäftigten Berufsträger tätig werden sollen.