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OLG Düsseldorf 30.09.2009 6 U 166/08, NWB 6/2010 S. 409

Insolvenzrecht | Kein Erlöschen der Nachzahlungsansprüche von Vorzugsaktionären mit Erfüllung des Insolvenzplans

Der Nachzahlungsanspruch einer Dividende und ein damit verbundenes Stimmrecht sind als unselbständiges Recht Teil der Mitgliedschaft des Aktionärs (§ 140 Abs. 2 und 3 AktG). Dessen Recht erlischt nicht bei der Restschuldbefreiung gem. § 227 Abs. 1 InsO. Vorzugsaktionäre sind, solange kein bedingter schuldrechtlicher Geldzahlungsanspruch besteht, keine Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO). Im Streitfall klagten Vorzugsaktionäre gegen die AG, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Die beklagte Gesellschaft wurde mittels eines Insolvenzplans saniert. [i]Ehlers, NWB 6/2010 S. 446Nach rechtskräftiger Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans sah die AG die Rechte der Inhaber von Vorzugsaktien auf Nachzahlung rückständiger Vorzugsbeträge und deren Stimmrechte als erloschen an. Die Klage dagegen war erfolgreich.