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Vorsorgepauschale ab 2010
Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung v. (BGBl 2009 I S. 1959) wurde der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen geändert. Für das Veranlagungsverfahren wurde die Vorsorgepauschale ab 2010 abgeschafft; sie findet nunmehr ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren Anwendung. Zudem werden im Lohnsteuerabzugsverfahren keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt; daher ist auch die Eintragung eines entsprechenden Freibetrags auf die Lohnsteuerkarte nicht mehr möglich. Das BMF hat sich zu verschiedenen Fragen geäußert, die sich im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vorsorgepauschale ab 2010 ergeben.
Bemessungsgrundlage für die Berechnung
Die im Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich wie folgt zusammen: Teilbetrag für
die Rentenversicherung,
die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,
die private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung.
Ob die Voraussetzungen für den Ansatz der einzelnen Teilbeträge vorliegen, ist jeweils gesondert zu prüfen. Die Teilbeträge sind getrennt zu berechnen; die Summe aller Teilbeträge ergibt die anzusetzende Vorsorgepauschale.
Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern wird – unabhängig von den ...