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BMF 18.12.2009 IV C 5 - S 2334/09/10006, BBK 3/2010 S. 98

Geldwerter Vorteil beim Kauf verbilligter Kfz

Gewährt ein Kfz-Händler seinem Arbeitnehmer einen Rabatt beim Kauf eines Kfz, entsteht ein geldwerter Vorteil gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG. Die Höhe dieses geldwerten Vorteils bestimmt sich nach dem nach der Differenz zwischen dem tatsächlich vom Arbeitnehmer entrichteten Kaufpreis und dem tatsächlichen Angebotspreis, der regelmäßig unter der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers liegt.

Das BMF hat nun mit Schreiben vom 18. 12. 2009 die BFH-Rechtsprechung akzeptiert und beanstandet es aus Vereinfachungsgründen nicht, wenn der tatsächliche Angebotspreis in der Weise ermittelt wird, dass von der unverbindlichen Preisempfehlung 80 % des Preisnachlasses abgezogen werden, der durchschnittlich beim Verkauf an Endverbraucher tatsächlich gewährt wird. D...