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Investitionsabzugsbetrag für Pkw bei zukünftiger Führung eines Fahrtenbuchs möglich
Der Steuerpflichtige kann für einen betrieblichen Pkw, den er auch privat nutzen will, einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG bilden, wenn er den Pkw mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das auf die Anschaffung folgt, fast ausschließlich, d. h. zu mindestens 90 %, betrieblich nutzen wird . Hierfür genügt es nach dem dass der Steuerpflichtige ankündigt, die fast ausschließliche betriebliche Nutzung des noch anzuschaffenden Pkw zukünftig durch ein Fahrtenbuch zu dokumentieren.
Dem Steuerpflichtigen kann dann nicht entgegengehalten werden, dass er den Privatanteil seiner betrieblichen Pkw bislang nach der sog. 1 %-Methode gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelt hat. Zwar kann durch die 1 %-Methode die fast ausschließliche betriebliche Nutzung ni...