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Nach der Reform ist vor der Reform
Besonderheiten bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen bis zum 31. 12. 2008 und Neuregelungen ab 1. 1. 2009 sowie 1. 1. 2010
Zum ist das Erbschaftsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes v. (BGBl 2008 I S. 3018) findet auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem entsteht (vgl. § 37 Abs. 1 ErbStG). Für Erbfälle nach dem und vor Inkrafttreten der Reform bestand ein bis zum befristetes Wahlrecht zur Anwendung des neuen Rechts. Auch unentgeltliche Vermögensübertragungen in 2009 fallen nun ggf. in eine „Übergangszeit”, da einige Regelungen des ErbStRG ab 2010 neu gefasst wurden. Am hat der Bundestag das umstrittene Steuerpaket der Bundesregierung „Wachstumsbeschleunigungsgesetz” verabschiedet und der Bundesrat hat am trotz zunächst geäußerter Bedenken einiger Länder schließlich zugestimmt. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den Neuregelungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer zur „Beschleunigung des Wirtschaftswachstums” auseinander und befasst sich mit den Konsequenzen. Die begünstigenden Vorschriften finden z. T. auch rückwirkend für Vermögensübertragungen ab 2009 Anwendung. Mögliche Vorteile werden anhand praktischer Beispiele dargestellt. Des Weiteren zeigt ein umfassendes Beispiel Besonderheiten im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen bis zum auf. Eine Checkliste zum Absc...