Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 5 vom Seite 117

Erwerb eigener Anteile durch die GmbH

Dr. Damian Wolfgang Najdecki

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-36649 Die im Rahmen des MoMiG und BilMoG beschlossenen Änderungen des GmbH-Gesetzes und des Handelsgesetzbuches haben Auswirkungen auf den Erwerb eigener Anteile durch die GmbH.

I. Voraussetzungen des Erwerbs eigener Anteile

[i]Kein Erwerb von Geschäftsanteilen, auf welche die Einlagen nicht geleistet sindDie für den Erwerb eigener Anteile durch die GmbH zentrale Vorschrift stellt § 33 GmbHG dar. Die GmbH kann eigene Geschäftsanteile, auf welche die Einlagen noch nicht vollständig geleistet sind, nicht erwerben oder als Pfand nehmen (§ 33 Abs. 1 GmbHG). Ein Verstoß dagegen führt sogar zur Nichtigkeit des dinglichen und schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts.

[i]Nur „freies” Kapital darf verwendet werdenDie Gesellschaft darf eigene Geschäftsanteile, auf welche die Einlage vollständig geleistet ist, nur erwerben, sofern sie im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine nach dem Gesellschaftsvertrag zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zur Zahlung an die Gesellschafter verwandt werden darf (§ 33 Abs. 2 GmbHG). Als Pfand nehmen darf die Gesellschaft solche Geschäftsanteile nur, soweit der Gesamtbetrag der durch Inpfandnahme eigener Geschäftsanteile gesicherten Forderungen oder, wenn der Wert der als Pfand genommenen Geschäftsanteile niedriger ist, dieser Betrag nicht höher ...