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BGH 17.09.2009 IX ZR 74/08, NWB 5/2010 S. 330

Berufsrecht | Anwaltshaftung wegen unterlassenen Hinweises auf Gerichtsfehler

Ist für den Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten offensichtlich, dass das Gericht die bereits getätigte Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses nicht beachtet und trotz unbedingt erhobener Klage von einem bloßen Prozesskostenhilfegesuch ausgeht, muss er dieses Missverständnis ausräumen. Geschieht dies nicht und wird in der Folge die alsbaldige Zustellung der Klage versäumt, haftet der Rechtsanwalt für den dadurch entstehenden Schaden. Im Streitfall hatte der Anwalt Ansprüche aus einem Hausbrand gegen die Gebäudeversicherung zwar rechtzeitig geltend gemacht, auf die fehlerhafte gerichtliche Verfügung im Anschluss aber nicht rechtzeitig reagiert.

Anmerkung:

Der Anwalt muss Nachteile für seinen Mandanten möglichst sicher abwenden. Daher darf er weder auf eine für sein...