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IWB Nr. 2 vom Seite 42

Die Entscheidung GE Capital Canada

Dipl.-Volksw. Dr. Jörg Hülshorst, Dipl.-Kffr. Svetlana Kouzmina und Nik Nolden, CFA, Master of Economics and Business Administration, Deloitte, Düsseldorf

[i]Tax Court of Canada, Urteil v. 4.12.2009 - 2009 TCC 563, http://decision.tcc-cci.gc.ca/en/2009/2009tcc563/2009tcc563.html Der Tax Court of Canada hat am in einer lange erwarteten Entscheidung die Zahlung von Garantiegebühren in Höhe von 100 Basispunkten von General Electric Capital Canada an die US-Muttergesellschaft General Electric Capital Corporation für die Jahre 1996–2000 bestätigt.

I. Hintergrund

[i]Abzug konzerninterner Garantiegebühren von GE von kanadischer Finanzbehörde nicht anerkanntDie General Electric Capital Corporation (GECUS) garantierte die Erfüllung der von General Electric Capital Canada (GECAN) begebenen Commercial Paper und von sog. unsecured debentures auf den kanadischen Finanzmärkten seit 1988. 1995 schlossen GECAN und GECUS einen Vertrag, wonach GECUS für diese Garantiedienstleistung eine jährliche Vergütung von 100 Basispunkten erhielt. Die kanadische Finanzverwaltung erkannte deren Abzugsfähigkeit für die Jahre 1996–2000 nicht an, was zu einer Anpassung in Höhe von insgesamt 136 Mio. CAD führte. Im April 2006 legte GECAN Einspruch gegen diese Nichtanerkennung ein.

II. Entscheidung

[i]Mehrstufiger Analyseansatz des GerichtsDas kanadische Gericht verfolgt einen komplexen Analyseansatz für die Bestimmung einer fremdüblichen Garantiegebühr:

Bestimmung der Bonität des Garantieempfängers auf stand-alone-B...