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IWB Nr. 2 vom Seite 44

Abzug von Rentenzahlungen bei vermieteter Immobilie als Sonderausgabe

Sonderausgabenabzug für beschränkt Steuerpflichtige

Jens Röhrbein

Das Niedersächsische Finanzgericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom (3 K 278/07) die Frage vorgelegt, ob es der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG) oder dem allgemeinen Diskriminierungsverbot (Art. 12 EG) widerspricht, wenn ein in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehende Rentenzahlungen nicht als Sonderausgaben geltend machen kann, während einem unbeschränkt Steuerpflichtigen diese Möglichkeit offensteht (Aktenzeichen des EuGH: C-450/09).

I. Sachverhalt und Fragestellung

[i]Rentenzahlung des beschränkt Stpfl. an seine MutterDas Niedersächsische Finanzgericht hat in dem den Veranlagungszeitraum 2002 betreffenden Verfahren 3 K 278/07 zu entscheiden, ob Rentenzahlungen des in Belgien lebenden und in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Klägers an seine Mutter als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abzugsfähig sind. Die Rentenverpflichtung ist der Steuerpflichtige im Rahmen des Verzichts seiner Mutter auf das ihr zustehende Nießbrauchsrecht an den Steuerpflichtigen und seinen Bruder im Wege vorweggenommener Erbfolge von übertragenen Immobilien eingegangen. Die wesentlichen Einkünfte bezog der Kläger aus se...